Für Stifter:innen bietet eine Unterstiftung die Möglichkeit, eigene Förderanliegen zu verwirklichen, ohne den Aufwand einer eigenen rechtsfähigen Stiftung. Stifter:innen behalten dabei Entscheidungsfreiheit über die Mittelverwendung, während die Stiftung FGB den Betrieb sichert, Gesuche prüft und beratend zur Seite steht.
Für Menschen, die Vermögen oder Erbschaften gezielt einem gemeinnützigen Zweck zuführen möchten – etwa Erb:innen, Personen ohne direkte Nachkommen oder Schenkende mit dem Wunsch nach langfristiger Wirkung.
Für bestehende Stiftungen, die ihre Verwaltung abgeben und ihren Betrieb in die Stiftung FGB überführen möchten. Wir übernehmen die laufende Administration und wahren den ursprünglichen Stiftungszweck.
Für Unternehmen, die einen Teil ihrer Gewinne in gesellschaftliches Engagement investieren möchten. Die Begleitung und Auswahl der geförderten Projekte kann entweder an uns delegiert oder weiterhin selbst gesteuert werden.
Wer oder was gefördert werden soll, entscheiden die Stifter:innen selbst. Gefördert wird in der Regel durch Geldgeschenke an Projekte oder Initiativen. Doch nicht in jedem Fall ist das effektivste finanzielle Fördermittel die à-fonds-perdu Gabe. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und individuell gestaltbar. Wir stehen dabei beratend zur Seite und begleiten den oft nicht ganz einfachen Prozess des Schenkens und Findens der passenden Form.
Weitere Förderinstrumente, die durch unsere Unterstiftungen genutzt werden, sind beispielsweise:
Das Förderdarlehen (meinst zinslos). Es schafft über den Rückzahlungszeitraum eine längerfristige Partnerschaft. Ausserdem können die Mittel der Unterstiftung revolvierend eingesetzt werden.
Das Impact Investing, also die Unternehmensbeteiligung mit Fokus auf soziale und/oder ökologische Rendite.
Das Stipendium, als Förderung von Einzelpersonen (z.B. Studierende, Forschende oder Kulturschaffende).
Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Unterstiftungen, welche unter unserem Dach eigenständig Projekte und Initiativen fördern. Hier finden Sie einige Beispiele.