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Schenkungsdarlehen für Ausbildungen in Rudolf- Steiner Pädagogik

In Kooperation mit der Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik vergeben wir zinsfreie Schenkungsdarlehen an Menschen, die eine Ausbildung in Rudolf-Steiner-Pädagogik absolvieren möchten. Engagierte Persönlichkeiten sollen auf ihrem Bildungsweg gestärkt und die Waldorfpädagogik weiterentwickelt werden.

WAS IST EIN SCHENKUNGSDARLEHEN?

Das Schenkungsdarlehen ist eine besondere Form der Ausbildungsförderung: Es ist zinsfrei – und unter bestimmten Bedingungen wird 50% der Darlehensschuld nachträglich erlassen. So sollen Menschen darin unterstützt werden, sich langfristig im Bereich der Rudolf-Steiner-Pädagogik zu engagieren.

 


VORAUSSETZUNG FÜR EIN SCHENKUNGSDARLEHEN

Um ein Schenkungsdarlehen zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Ausbildung muss im Bereich der Rudolf-Steiner-Pädagogik verortet sein.
  • Die Ausblidung muss durch eine der folgenden Einrichtungen erfolgen:
    • Akademie für Bewegung und Bildung (AkBB)
    • Begleitkunst-Ausbildung (begleitkunst-ausbildung.ch)
    • Seminar Atelierschule, Zürich
    • Akademie für anthroposophische Pädagogik (AfaP)
    • Collège de la Formation Pédagogique Anthroposophique de Suisse romande (FPAS)
    • Plastikschul-Impuls, Dornach (nur für den pädagogischen Ausbildungsweg ohne fachliches Grundstudium)
    • Textil und Kunst, Basel
  • Das Darlehen ist zweckgebunden für Studiengebühren.
  • Das erste Studienjahr wurde erfolgreich absolviert (Förderung nicht vor dem zweiten Studienjahr)
  • Erwartet wird ein ernsthaftes Interesse an der Ausbildung und dem dazugehörigen Berufsfeld sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit der finanziellen Verpflichtung zur späteren Rückzahlung.
  • Bürgschaft einer weiteren Person in Höhe von CHF 2'000 für das Darlehen

 


50% ERLASS BEI BERUFLICHEM ENGAGEMENT

Um gezielt den Berufseinstieg zu fördern, bieten wir folgenden Rückzahlungserlass:

Wenn ein:e Darlehensnehmer:in nachweist, dass er/sie nach Abschluss des Studiums für mehr als ein Jahr in einer pädagogischen anthroposophischen Einrichtung in der Schweiz gearbeitet hat, dann wird ihm/ihr 50% der ursprünglichen Darlehensschuld erlassen. 

 


UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG

Bitte senden Sie uns folgende Dokumente/Informationen per E-Mail (email hidden; JavaScript is required):

  • Motivationsschreiben und Lebenslauf
  • Angabe der gewünschten Darlehenssumme
  • Budgetübersicht (persönliche Einnahmen und Ausgaben während der Ausbildungszeit)
  • Finanzierungsplan (Wie wird die Ausbildung und wie werden die Lebensunterhaltungskosten während der Ausbildung insgesamt finanziert? Welchen Anteil deckt das Darlehen?)
  • Studienbescheinigung
  • Zukunftsperspektive (berufliche Planung und Rückzahlungsstrategie)
  • Name und Adresse eines Bürgen/einer Bürgin (für eine Bürgschaft in Höhe von CHF 2’000)

Umgehend nach Sichtung der Unterlagen melden wir uns bei Ihnen und besprechen das weitere Vorgehen.

 


RÜCKZAHLUNG - MIT PERSPEKTIVE

Die Rückzahlung erfolgt individuell abgestimmt, sie soll jedoch bis spätestens fünf Jahre nach Ausbildungsende erfolgt sein. Neben den Darlehensnehmern selbst können auch spätere Arbeitgeber zur Rückzahlung beitragen – zum Beispiel durch Vereinbarungen mit Institutionen.

 


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