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Fonds Ausbildungsdarlehen

Ausbildungsdarlehen für angehende Rudolf-Steiner Schul Lehrer:innen

Mit diesem Fonds sollen Menschen unterstützt werden, die in der Schweiz als Rudolf-Steiner-Schul-Lehrpersonen tätig werden möchten. Aus dem Fonds wurden bereits mehrere Darlehen vergeben.

Wichtig für eine Vergabe sind folgende Punkte:

  • Das Darlehen ist nur für Studiengebühren - die Auszahlungen erfolgen halbjährlich/semesterweise direkt an die Ausbildungsinstitutionen.
  • Eine Antragsstellung kann erst ab dem 2. Studienjahr erfolgen.
  • Die Bewerbungsunterlagen sollen ein ernsthaftes Interesse am Lehrberuf verdeutlichen, sowie ein Bewusstsein über die finanzielle Tragweite für ein Darlehen und die Rückzahlungsmöglichkeiten aufzeigen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Im persönlichen Gespräch sind die biografische Entwicklung und finanzielle Verantwortung der oder des Darlehensnehmenden entscheidend.
  • Das Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die in der Schweiz berufstätig werden wollen, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz studieren oder eine Schweizer Staatsbürgerschaft haben.
  • Die Förderwürdigkeit wird jedes Semester formell geprüft – Immatrikulationsbescheinigung.
  • Die Darlehen müssen nach Studien-Ende innert max. 7 Jahren zurückbezahlt werden.
  • Die Stiftung FGB veranstaltet einmal im Jahr ein obligatorisches Treffen für alle Darlehensnehmenden im Rahmen eines gemeinsamen Arbeitshalbtag – sich kennen lernen, Beziehungspflege, Austausch zu Herausforderungen, Begleitung.
  • Die Stiftung FGB arbeitet mit anderen Institutionen inhaltlich und strategisch eng zusammen, beispielsweise ist ein Mentoring-Angebot oder andere Begleitungsformen für Studierende denkbar.
  • Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt zum einen von den Darlehensnehmenden selber, zum anderen können die Rudolf Steiner-Schulen einen Beitrag über den langen Rückzahlungszeitraum leisten.

Ausbildungsdarlehen für Rudolf-Steiner-Schul-Lehrpersonen fördern

Gerne können Sie den Fonds Ausbildungsdarlehen unterstützen. Spenden sind in allen Kantonen der Schweiz von den Steuern abzugsfähig. Bei einem Beitrag über CHF 100 erhalten Sie eine Spendenbescheinigung Anfang des nächsten Jahres.

Wenn Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Spende möchten, können Sie diese gerne bei email hidden; JavaScript is required.

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Anträge
Es handelt sich um einen Themenfonds, die Entscheidung über eine Vergabe der Spenden liegt bei der Geschäftsstelle und beim Stiftungsrat der Stiftung FGB. Grundsätzlich unterstützen Themenfonds verschiedene Projekte, welche mit dem Zweck des Fonds übereinstimmen.