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Unterstiftung gründen

Was ist ein Unterstiftungsfonds?

Ein Unterstiftungsfonds funktioniert ähnlich wie eine eigene, kleine Stiftung innerhalb der Stiftung FGB. Sie ist rechtlich unselbstständig und nicht im Handelsregister eingetragen. Unterstiftungsfonds richten sich an Menschen mit Vermögen, das sie vor oder nach ihrem Tod gemeinnützig weitergeben möchten - beispielsweise Erb:innen oder Menschen ohne eigene Kinder, aber auch institutionelle Spender:innen wie Unternehmen, die ihre Gewinne spenden möchten. Ebenso ist es möglich, bestehende Stiftungen unter dem Dach der Stiftung FGB zu betreuen. Dies kann der Fall sein, wenn Stifter:innen ihre Arbeit auf einer inhaltlichen Ebene ohne zu hohen Verwaltungsaufwand weiterführen möchten.

Projektbegleitung & eigene Förderschwerpunkte

Bei der Gründung eines Unterstiftungsfonds machen die Spender:innen eine Schenkung, deren individueller, gemeinnütziger Zweck in einer Vereinbarung festgehalten wird. Die geförderten Projekte, Themen und Initiativen können weltweit festgelegt werden.

Die Stiftung prüft die Gemeinnützigkeit, übernimmt die Administration, Buchhaltung und Revision. Auf Wunsch begleitet das Stiftungsteam Sie individuell bei der Auswahl und Betreuung der Projekte oder auch bei biografischen Fragen zu Erbe, Umverteilung und Umgang mit Privilegien. Durch die weiteren Fonds in der Stiftungsgemeinschaft besteht die Möglichkeit für Austausch und Vernetzung. Ebenso können auf Wunsch Anonymität und Privatsphäre gewährleistet werden.

Wie gründen Sie einen Unterstiftungfonds?

  • Anfrage per E-Mail, Telefon oder in der Offenen Stiftungssprechstunde.
  • Persönliches Gespräch zu Ihrem Anliegen, dem individuellem Fondszweck und unserer Arbeitsweise.
  • Abklären von steuerlichen, gemeinnützigen und/oder testamentarischen Gesichtspunkten sowie schriftliche Dokumentation des Vorhabens (z.B. Projektbeschriebe, Konzepte etc.)
  • Vertragserstellung und Unterzeichnung, initiale Spendenüberweisung.
  • Beginn der Förderungen, Beratung und Begleitung nach Bedarf.

Sie können selbst, zu zweit oder als Gruppe über die Förderungen entscheiden, es braucht keinen eigenen Stiftungsrat. Sie werden nicht ins Handelsregister eingetragen. Wir übernehmen die Administration und die Prüfung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Stiftungszwecks und betreuen die Revision. Sie können für Ihr Projekt und Ihren Fonds/Ihre unselbstständige Stiftung eine eigene Webseite erstellen und darüber kommunizieren.